Berufsbild: Für den Lehrberuf Kommunikationstechniker - Audio- und Videoelektronik wird folgendes Berufsbild festgelegt. Die angeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sind spätestens in dem jeweils angeführten Lehrjahr beginnend derart zu vermitteln, dass der Lehrling zur Ausübung qualifizierter beruflicher Tätigkeiten entsprechend dem Berufsprofil befähigt wird, die insbesondere das Planen, Durchführen, Kontrollieren und Optimieren einschließen.
Pos. |
1. Lehrjahr |
2. Lehrjahr |
3. Lehrjahr |
4. Lehrjahr |
1. |
Handhaben und Instandhalten der zu verwendenden Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe |
|||
2. |
Kenntnis der Werk- und Hilfsstoffe, ihrer Eigenschaften, Verwendungs- und Bearbeitungsmöglichkeiten |
|||
3. |
Ausbildung in der Bearbeitung von Metallen und Kunststoffen (Messen, Anreißen, Feilen, Sägen, Scharfschleifen, Bohren, Biegen und Richten, Gewindeschneiden von Hand) |
– |
– |
– |
4. |
Herstellen von facheinschlägigen mechanischen Verbindungen |
– |
– |
– |
5. |
Herstellen von elektrischen Verbindungen |
– |
– |
|
6. |
Verlegen, Zurichten, Verbinden und Prüfen von blanken und isolierten Leitungen sowie Kabeln und kabelähnlichen Leitungen |
|||
7. |
Lesen von Werkzeichnungen und Anfertigen einfacher Skizzen, Stücklisten und Montagezeichnungen und Schaltplänen |
|||
8. |
Handhaben analoger und digitaler Messgeräte |
Handhaben und Einsetzen analoger und digitaler Mess- und Prüfgeräte |
||
9. |
Zusammenbauen einfacher Baugruppen nach Stücklisten und Montagezeichnungen und Schaltplänen |
Zusammenbauen und Schalten von elektrischen und elektronischen Bauelementen zu Baugruppen und Geräten
|
||
10. |
– |
Grundkenntnisse der Elektroakustik, Hochfrequenztechnik, Digitaltechnik, Speichertechnik, Aufzeichnungstechnik, Übertragungstechnik |
Kenntnis der Elektroakustik, Hochfrequenztechnik, Digitaltechnik, Speichertechnik, Aufzeichnungstechnik, Übertragungstechnik |
|
11. |
– |
Errichten, Inbetriebsetzen und Prüfen von Funktion von Baugruppen, Geräten und Anlagen der Elektroakustik, Hochfrequenztechnik, Digitaltechnik, Speichertechnik, Aufzeichnungstechnik und Übertragungstechnik |
||
12. |
Grundkenntnisse der Elektrotechnik und deren Bauelemente |
Kenntnis über mechanische, elektromechanische und elektronische Bauelemente |
||
13. |
– |
– |
Kenntnis der Funkentstörung von Geräten |
|
14. |
– |
Kenntnis über die Errichtung und den Betrieb von Antennenanlagen und Breitbandkommunikationsnetzen |
||
15. |
Kenntnis von Betriebssystemen der elektronischen Datenverarbeitung und Anwendung der Programme |
|||
16. |
Grundkenntnisse der Qualitätssicherung und der Qualitätskontrolle |
|||
17. |
Kenntnis und Anwendung englischer Fachausdrücke |
|||
18. |
Kenntnis der einschlägigen elektrotechnischen Sicherheitsvorschriften und Normen (EN, ÖVE) |
|||
19. |
Kenntnis der einschlägigen Sicherheitsvorschriften und Schutzmaßnahmen sowie der sonstigen in Betracht kommenden Vorschriften und Maßnahmen zum Schutze des Lebens und der Gesundheit |
|||
20. |
Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen (§§ 9 und 10 des Berufsausbildungsgesetzes) |
|||
21. |
Grundkenntnisse der aushangpflichtigen arbeitsrechtlichen Vorschriften |
|||
22. |
Die für den Beruf relevanten Maßnahmen und Vorschriften zum Schutz der Umwelt: Grundkenntnisse der betrieblichen Maßnahmen zum sinnvollen Energieeinsatz im berufsrelevanten Arbeitsbereich, Grundkenntnisse der im berufsrelevanten Arbeitsbereich anfallenden Reststoffe und über deren Trennung, Verwertung sowie über die Entsorgung des Abfalls |