Ich habe Freude an meiner umfangreichen Sammlung alter Bücher. Immer wieder lese ich in einem dieser Bücher und Kindheitserinnerungen werden geweckt.

Für meine persönlichen Zwecke habe ich vieles digitalisiert.

Leider können diese Inhalte aus Urheberschutz rechtlichen Gründen nicht veröffentlicht werden.

Die Urheberrechte kann ich von diesen alten Büchern leider nicht mehr erheben. Diese gelten bis zum Zeitpunkt 70 Jahre nach dem dem Tod des Urhebers.

Diese Tatsache führt bedauerlicherweise zu einer Verarmung unserer Kultur. Ob dies in Kauf genommen oder eventuell sogar beabsichtigt ist, kann ich nicht sagen.

Es ist jedenfalls schade, dass mit dem Tod des Urhebers auch sein Schaffen zum Tod verurteilt ist.